Zahlungsweisen

HANDLUNGSANLEITUNG FÜR DEN EINSATZ IHRER RECHTSTEXTE UND IHRER ZAHLARTEN

Allgemeines
A. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
B. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein
1. Einbindung
2. Werbung mit Newslettern
3. Einsatz von Google Analytics
4. Einbindung von Youtube-Videos
5. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
C. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung
D. Handlungsanleitung für Ihre Zahlarten

Allgemeines

Achten Sie bitte darauf, die Rechtstexte stets vollständig einzusetzen und nichts auszulassen. Setzen Sie möglichst nichts, und auch nicht ohne Beratung, hinzu.

Wenn Sie einzelne Teile auslassen, selbst hinzufügen oder abändern, übernimmt Protected Shops keine Haftung für Ihnen hieraus evtl. entstehende Schäden.
A. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Diese AGB mit Kundeninformationen sind ausschließlich für Ihren eigenen österreichischen Online-Shop konzipiert worden und dürfen nur im Zusammenhang mit Verträgen über Warenlieferungen verwendet werden. Sie können daher von Unternehmern, die über einen eigenen Online-Shop Waren an Verbraucher vertreiben, verwendet werden. Dagegen sind diese AGB mit Kundeninformationen nicht für Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) verwendbar.

Diese AGB mit Kundeninformationen dürfen nicht für Internetplattformen wie eBay, Amazon oder sonstige Plattformen genutzt werden (Abmahngefahr!).

Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine anderen (und damit widersprüchlichen) AGB in Ihrem Online-Shop verwenden.

Sie müssen diese AGB mit Kundeninformationen Ihren Kunden zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt, diese AGB mit Kundeninformationen in die Erstkontaktmail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich können sie aus Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden.

Die AGB mit Kundeninformationen sollten im Online-Shop unter einem eigenen Button “AGB & Kundeninfo” eingesetzt werden.
B. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein

1. Einbindung
Bitte pflegen Sie die Datenschutzerklärung unter einen eigenen Link “Datenschutzerklärung” ein.

2. Werbung mit Newslettern
Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden (= Anmeldung des Kunden zum Newsletter)

Beachten Sie, dass es für eine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters nicht ausreicht, Ihrem Kunden diese Datenschutzerklärung nur zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde muss an einer Stelle ausdrücklich erklären, dass er mit der Nutzung seiner E-Mailadresse für solche Zwecke einverstanden ist.

Meistens geschieht das durch eine Checkbox, die im Bestellprozess oder separat eingebunden ist.Aus dem Erklärungstext muss hervorgehen, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen die Einwilligung konkret erfasst.Sie können dafür folgenden Satz verwenden:”Bitte senden Sie mir gemäß Ihrer Datenschutzerklärung regelmäßig (jederzeit widerruflich) Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zu: [AUFZÄHLUNG DER VON IHNEN VERTRIEBENEN WARENGRUPPEN]”Bitte beachten Sie , dass nur die “Double Opt-In”-Methode im rechtlichen Sinne geeignet ist, das Einverständnis des Empfängers beweisbar einzuholen. Übersenden Sie Newsletter nur nachdem Ihr Kunde das Double-Opt-in bestätigt hat!

2.1 Sie können auch einen Newsletter ohne die ausdrückliche Einwilligung Ihres Kunden verschicken.
Eine solche ausdrückliche Einwilligung zur Newsletterübersendung ist nämlich nur dann nicht erforderlich, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
*Sie die E-Mailadresse Ihres Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben und
*Sie diese E-Mailadresse ausschließlich zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden und
*der Kunde dieser Verwendung nicht widersprochen hat und
*der Kunde bereits bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutlich darauf hingewiesen wurde, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Wir empfehlen ferner, gut lesbar im Bestellprozess folgenden Text einzubinden:
“Wir nutzen Ihre E-Mailadresse neben der Abwicklung Ihrer Bestellung zur Übersendung von Informationen über eigene ähnliche Waren/(Dienstleistungen). Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Sollten Sie keine weitere Werbung wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: « Bitte fügen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein » oder klicken Sie auf den Link « bitte fügen Sie den Namen des Links ein, z.B. “Abbestellen” » am Ende des Newsletters “Ihr Kunde muss auch in jeder Email über diese Möglichkeit der Abmeldung informiert werden!
Da die Abgrenzung von “ähnlichen” Waren oft sehr schwierig ist und verschwimmt, empfehlen wir grundsätzlich nur den Newsletterversand nach Einwilligung.

3. Einsatz von Google Analytics
Verwenden Sie Google Analytics unbedingt mit der “_anonymizeIP()”-Code-Funktion.
Näheres dazu:
https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de

Wenn Sie einen funktionerenden Opt-Out-Cookie erstellen wollen, muss mittels eines spezifischen Java-Script-Codes ein Mechanismus implementiert werden, welcher die Datenerhebung bei Aktivierung eines Opt-Out-Cookies verhindert.
Dieser Java-Script-Code muss stets vor dem eigentlichen Analytics-Code in den Quellcode der jeweiligen Website eingebunden werden.- Das Script lautet wie folgt:

– Hinweis:
Ersetzen Sie ‘UA-XXXXXX-Y’ mit Ihrem, von Google individuell vergebenen Tracking-Code.
Google hält ebenfalls eine Anleitung zur programmgesteuerten Unterbindung des Trackings über den Link https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/?hl=de#disable
bereit.

Das Script muss auf jeder (!) Seite eingebettet werden, auf der ein “Google Analytics”-Tracking-Code implementiert ist.

Verwenden Sie Google Analytics, müssen Sie eine Datenverarbeitungsbedingung mit Google abschließen:

https://support.google.com/analytics/answer/3379636

Hinweis: Bewahren Sie zu Beweiszwecken unbedingt eine Kopie des Vertrages auf.

4. Einbindung von Youtube-Videos
Hinweis:
Wir empfehlen die Nutzung der Youtube-Einbettungsfunktion ausschließlich im sog. erweiterten Datenschutzmodus!

Im sog. erweiterten Datenschutzmodus werden in Bezug auf Youtube-Videos derartige Framing-Codes erzeugt, die – nach Angabe von Youtube selbst – eine Cookie-Aktvität und die dadurch initiierte Datenerhebung erst an eine Nutzung der Wiedergabefunktion des Videos selbst knüpfen. Hierdurch wird bewirkt, dass eine Datensammlung durch eine bloße Nutzung der Website mit (von Youtube-Videos) geframten Inhalten unterbunden wird. Vor diesem Hintergrund werden die Bedenken in Bezug auf eine datenschutzrechtlich konforme Nutzung von Youtube-Videos in der eigenen Präsenz zumindest reduziert.

Erstellung eines Einbettungslinks im erweiterten Datenschutzmodus:

1.) Um den Einbettungslink auf Basis des erweiterten Datenschutzmodus zu erzeugen, ist zunächst unterhalb des gewünschten Videos auf Youtube ein Klick auf “Teilen” und sodann auf “Einbetten” erforderlich.

2.) Anstatt nun aber den angezeigten Link zu kopieren, ist unterhalb des Codes das Feld mit der Bezeichnung “Mehr anzeigen” auszuwählen.

3.) Im Folgenden wird ein Fenster mit weiteren Optionen ausgerollt, von denen am unteren Rand die mit dem Titel “Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren” durch Häkchensetzung auszuwählen ist. Sodann wandelt sich die im ursprünglichen HTML-Code angezeigte Website www.youtube.com in die URL www.youtube-nocookie.com.

Die Übernahme dieses Links stellt sicher, dass Cookies erst bei Wiedergabe des eingebetteten Videos durch den Nutzer gesetzt werden.

5. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
Sollten Sie zu Werbe-, Tracking- und Analysezwecken Cookies verwenden, so muss der Seitenbesucher zu Beginn des Seitenaufrufs über einen gut sichtbaren Banner/Balken am oberen oder unteren Rand der Webseite auf die Verwendung von Cookies durch die Webseite hingewiesen und darüber informiert werden, dass der Betreiber der Webseite von der Zustimmung des Nutzers ausgeht, wenn er die Nutzung der Webseite daraufhin fortsetzt.

“Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Websitezugriffen/Marketingmaßnahmen.

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.
Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit”

Die Passage “Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit” muss sodann mit der Datenschutzerklärung verlinkt sein.
C. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung darf nur im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden.

Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung für Verträge mit folgenden Inhalten nicht geeignet:

• Verträge über den Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
• Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen)
• Verträge über die Lieferung von Wasser, Strom, Gas (nach nicht begrenztem Volumen bzw. nicht begrenzter Menge) oder Fernwärme
• Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden
• Abonnement-Verträge
• Kauf auf Probe im Sinne des § 454 BGB.

Sie müssen Ihren Kunden die Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen Ihnen, die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).

Achtung: Vor der Veröffentlichung dieser Widerrufsblehrung sollten Sie genauestens prüfen, ob diese möglicherweise einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie zuvor abgegeben haben! Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
D. Handlungsanleitung für Ihre Zahlarten